Sensibilisierung Sicherheitskultur
Jährliche interne Pflichtunterweisung gem. LBA-Vorgaben für sämtliches luftsicherheitsrelevantes Personal zur Sicherheitskultur mit unternehmensspezifischen Inhalten (1 UE)
Übersicht
Jährliche Sensibilisierung Sicherheitskultur (1 UE)
Diese behördlich anerkannte Schulungsmaßnahme richtet sich an alle Beteiligten der sicheren Lieferkette in Deutschland und erfüllt die Pflichtanforderung des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) zur jährlichen internen und unternehmensspezifischen Sensibilisierung des Personals zur Sicherheitskultur. Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 sowie den ergänzenden Vorgaben und Erlassen des LBA.
⚠️ Wichtiger Hinweis des LBA: Die reine Wiederholung allgemeiner Schulungsinhalte zur Sicherheitskultur reicht nicht als interne Sensibilisierungsmaßnahme aus. Es müssen zwingend unternehmensspezifische Inhalte vermittelt werden. Dies hat das Luftfahrt-Bundesamt ausdrücklich klargestellt.
Warum diese Schulung?
Das Luftfahrt-Bundesamt fordert von allen zugelassenen Unternehmen und Stellen den Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur. Ein zentraler Baustein hierfür ist die regelmäßige Sensibilisierung aller Mitarbeitenden – mindestens einmal jährlich. Die Sensibilisierung dient dazu, eine besondere Aufmerksamkeit für sicherheitsrelevante Themen dauerhaft aufrechtzuerhalten, Bedrohungen durch Innentäter zu erkennen und das Sicherheitsbewusstsein im gesamten Unternehmen zu stärken.
Ohne diese jährliche Maßnahme riskieren reglementierte Beauftragte, bekannte Versender und behördlich zugelassene Transporteure Auflagen oder den Entzug ihrer behördlichen Zulassung.
Schulungsinhalte
Die Sensibilisierungsmaßnahme deckt alle vom LBA geforderten Themenbereiche ab und wird durch individuelle, unternehmensspezifische Inhalte ergänzt:
- Bedrohungen durch Innentäter (Insiderproblematik)
- Definition und Bedeutung von Sicherheitskultur: Was ist eine robuste und belastbare Sicherheitskultur? Warum ist sie unverzichtbar?
- Anzeichen von Radikalisierung: Erkennen von Warnsignalen, Radikalisierungsverläufe, Meldewege und Prävention im eigenen Unternehmen
- Aktuelle Bedrohungslagen: Bekannte unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt, aktuelle Terrorbedrohungen und neue Risikomuster
- Notfallpläne und Verhalten: praktisches Vorgehen bei Sicherheitsvorfällen
- Meldesystem und Kommunikationskanäle: Wie und wo können Auffälligkeiten im Unternehmen gemeldet werden? Zuständigkeiten und Eskalationswege
- Unternehmensspezifische Anweisungen: Integration der eigenen Sicherheitsrichtlinien, betrieblicher Verfahren und individueller Merkblätter
- Der Faktor Mensch: Sensibilisierung für menschliche Fehlerquellen und die Rolle jedes Einzelnen als aktiver Beitrag zur Sicherheit
- Update Behörden: Neuste behördliche Infomationen und Berichte zur Sicherheitslage vom z.B. LKA, BKA oder Verfassungsschutz
Unternehmensspezifische Inhalte – Pflicht, keine Option
Das LBA hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei der jährlichen Sensibilisierungsmaßnahme unternehmensspezifische Inhalte zu vermitteln sind. Allgemeine Schulungen ohne Bezug auf das eigene Unternehmen, seine Abläufe und sein Sicherheitsprogramm werden vom LBA nicht als gültige Sensibilisierungsmaßnahme anerkannt.
Wir erstellen daher im Vorfeld gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Merkblatt und integrieren Ihre betriebsspezifischen Verfahren, Meldewege und Sicherheitsanweisungen direkt in die Schulung. So ist die Rechtssicherheit für Ihr Unternehmen vollständig gewährleistet.
Durchführung: Präsenz, Web-Seminar oder Inhouse
Die Sensibilisierung Sicherheitskultur kann – im Unterschied zu vielen anderen Luftsicherheitsschulungen – flexibel durchgeführt werden:
- Präsenzschulung: Bei Ihnen vor Ort (Inhouse) oder an einem unserer Standorte – bundesweit
- Web-Seminar (Online-Live): Interaktives Seminar per Videokonferenz – vom LBA unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt
- Flexible Terminierung: Auch an Wochenenden, keine Mindestteilnehmerzahl bei Inhouse-Buchung
- Nicht anerkannt: Rein selbstgesteuerte WBT / E-Learning-Lösungen ohne unternehmensspezifischen Bezug und ohne direkte Interaktion
Rechtliche Grundlagen
Die Schulung erfüllt die Vorgaben gemäß:
- DVO (EU) 2015/1998, Anhang, Kapitel 11.1.11 (Sicherheitskultur / Innentäterbedrohung)
- DVO (EU) 2019/103 (Erweiterung der Schulungsanforderungen Sicherheitskultur)
- Verordnung (EG) Nr. 300/2008 (Basisverordnung Luftsicherheit)
- Erlasse und Hinweise des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) zur jährlichen Sensibilisierung
- Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) – einschlägige Anlagen
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Jährliche Pflichtschulung gemäß LBA-Vorgaben – rechtssicher erfüllt
- Unternehmensspezifische Inhalte inklusive – kein generisches Einheitsprodukt
- Zwei Varianten: 1 UE (allg. Personal) und 3 UE (Sicherheitsbeauftragte / Aufsichtspersonal)
- Inhouse-Durchführung bundesweit – bei Ihnen vor Ort
- Auch als Web-Seminar (Online-Live) durchführbar
- Keine Mindestteilnehmerzahl bei Inhouse-Buchung
- Flexibel terminierbar – auch an Wochenenden
- Individuelles Merkblatt mit Ihren Unternehmensdaten inklusive
- Teilnahmebescheinigung zur Vorlage beim LBA
- Erfahrene, behördlich zugelassene Ausbilder
Lehrplan
FAQs
Voraussetzungen
- Gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 LuftSiG (je nach Personalkategorie)
- Zugehörigkeit zu einem reglementierten Beauftragten, bekannten Versender oder behördlich zugelassenen Transporteur
- Für die 3-UE-Variante: Funktion als Sicherheitsbeauftragter (Kap. 11.2.5) oder Aufsichtspersonal (Kap. 11.2.4)
- Keine weiteren Vorkenntnisse erforderlich – Schulung richtet sich an alle Personalkategorien
Funktionen
- Jährliche Pflichtschulung gemäß LBA-Anforderungen
- Unternehmensspezifische Inhalte zwingend inklusive
- Zwei Varianten: 1 UE (Personal) & 3 UE (Sicherheitsbeauftragte)
- Inhouse-Durchführung bundesweit oder als Web-Seminar
- Individuelles Merkblatt mit Ihren Betriebsdaten
- Teilnahmebescheinigung zur Behördenvorlage
- Keine Mindestteilnehmerzahl
- Flexibel terminierbar – auch Wochenende
Zielgruppen
- Alle Mitarbeitenden bei reglementierten Beauftragten, bekannten Versendern und behördlich zugelassenen Transporteuren mit Zugang zu identifizierbarer Luftfracht oder Sicherheitsbereichen (1 UE)
- Sicherheitsbeauftragte gemäß Kapitel 11.2.5 DVO (EU) 2015/1998 (3 UE)
- Aufsichtspersonal gemäß Kapitel 11.2.4 DVO (EU) 2015/1998 (3 UE)
- Personalverantwortliche und Compliance-Beauftragte in Luftfrachtunternehmen
- Fuhrparkleiter und Disponenten bei zugelassenen Transporteuren




