Interne Sicherheitsaudits für reglementierte Stellen
Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) schreibt vor, dass reglementierte Stellen – wie beispielsweise reglementierte Beauftragte (RegB), bekannte Versender (bV) oder Transportunternehmen – die Festlegungen ihres unternehmensinternen Sicherheitsdokuments (z. B. Luftfracht-Sicherheitsprogramm, Bekannter-Versender-Sicherheitsprogramm, Transporteur-Sicherheitsprogramm) mindestens einmal pro Kalenderjahr auf Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit überprüfen. Dies geschieht im Rahmen eines internen Sicherheitsaudits.
Häufige Fehler bei der Umsetzung
In der Praxis zeigen unsere Erfahrungen, dass die Durchführung dieser Audits oft mit Missverständnissen und fehlerhafter Umsetzung verbunden ist. Typische Probleme sind:
- Das Audit wird zwar durchgeführt, jedoch nicht dokumentiert.
- Eine erfolgte Dokumentation wird nicht dem LBA vorgelegt.
- Es fehlen Angaben zu verwendeten Checklisten, dokumentierten Korrekturmaßnahmen, der Gewichtung von Feststellungen sowie den Fristen zur Behebung und zur Information der betroffenen Mitarbeiter.
- In Einzelfällen werden Audits über Jahre hinweg gar nicht durchgeführt – mit der Fehleinschätzung, dass eine fehlende Beanstandung durch das LBA gleichbedeutend mit einer ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht sei.
Bedeutung der ordnungsgemäßen Dokumentation
Entscheidend für die Bewertung durch das Luftfahrt-Bundesamt ist die Nachvollziehbarkeit bei Vor-Ort-Inspektionen. Gemäß DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 6.3.1.4, ist das LBA verpflichtet, die Validierung reglementierter Stellen in regelmäßigen Abständen von maximal fünf Jahren zu wiederholen. Diese Überprüfung erfolgt am Betriebsstandort und dient der Feststellung, ob die Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 300/2008 sowie ihrer Durchführungsbestimmungen weiterhin erfüllt werden. Die fünfjährige Validierungsfrist entbindet jedoch nicht von der jährlichen Auditpflicht.
Unser Audit-Service
Wir bieten Ihnen die Durchführung des vorgeschriebenen internen Sicherheitsaudits an – in Kombination mit einer Überarbeitung Ihres Luftfracht-Sicherheitsprogramms auf Basis der aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Dieser integrierte Ansatz stellt sicher, dass Ihr Sicherheitsprogramm stets den neuesten behördlichen Vorgaben entspricht.
Unsere Arbeitsweise umfasst unter anderem:
- Aktuelle, behördengerechte Audit-Checklisten
- Schlüssellisten und Mitarbeiterlisten
- Individuell auf Ihr Unternehmen abgestimmte Alarmpläne
- Systematische Dokumentation der Prüffelder, Befunde und Korrekturmaßnahmen
Damit gewährleisten wir die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer internen Auditverpflichtung sowie der zugrunde liegenden behördlichen Vorgaben.
Gebühren und Angebotserstellung
Die Kosten für das interne Sicherheitsaudit – auf Wunsch inklusive Überarbeitung Ihres Luftfracht-Sicherheitsprogramms – ermitteln wir aufwandbezogen individuell für Ihr Unternehmen. Der Mindestbetrag beträgt 1.050,00 € pro Standort.
Für Audits an mehreren Standorten erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot.
Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Anfrage – wir unterstützen Sie bei der termingerechten und rechtskonformen Umsetzung Ihrer jährlichen internen Audits.