Zulassung als Transporteur für Luftsicherheit – Behördliche Anforderungen und Unterstützung
Seit dem 4. März 2018 besteht für in Deutschland ansässige Transporteure eine Zulassungspflicht gemäß § 9a Abs. 2 S. 1 LuftSiG. Die Zulassung wird durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erteilt und ist auf maximal fünf Jahre gültig. Ohne diese behördliche Genehmigung ist die Abholung, Beförderung und Zustellung von sicherer Luftfracht oder Luftpost in Deutschland nicht zulässig.
Mit der Zulassung wird ein einheitlicher Sicherheitsstandard in der Lieferkette für Luftfracht geschaffen. Gleichzeitig ermöglicht sie dem LBA erstmals gezielte Überprüfungen der Transporteure.
Erforderliche Unterlagen für die Zulassung
Für den Antrag beim Luftfahrt-Bundesamt sind folgende Dokumente einzureichen:
- Antrag auf Zulassung zum Transporteur
- Transporteur-Sicherheitsprogramm (TSP)
- Erklärung des Transporteurs zur Einhaltung der Vorgaben
- Interne Qualitätsprüfliste
- Notfallplan
- Nachweis gemäß § 7 LuftSiG (Zuverlässigkeitsüberprüfung) für den Sicherheitsbeauftragten und ggf. Stellvertreter
- Benennungsschreiben des LBA für die Sicherheitsbeauftragten
- Schulungsnachweise für Sicherheitsbeauftragte und Fahrer (gemäß DVO (EU) 2015/1998)
- Handelsregisterauszug bzw. Gewerbeschein
Unser Service – Unterstützung bei der Zulassung
Wir unterstützen Sie bei der vollständigen und fristgerechten Erstellung der erforderlichen Unterlagen sowie bei der Organisation der notwendigen Schulungen. Unser Angebot umfasst:
- Kostenfreie Erstellung des Transporteur-Sicherheitsprogramms (TSP)
- Kostenfreie Erstellung aller weiteren zulassungsrelevanten Dokumente
- Kostenfreie Erstellung oder Anpassung der internen Qualitätsprüfliste (für das jährliche interne Audit)
- Kostenfreie Erstellung oder Anpassung des Notfallmerkblatts
Sie stellen lediglich die gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (§ 7 LuftSiG) für den Sicherheitsbeauftragten sowie den Handelsregisterauszug oder Gewerbeschein bereit. Die erforderliche Schulung des Luftsicherheitsbeauftragten führen wir bei Bedarf durch.
Kosten und Zeitrahmen
Die Gesamtkosten für die Zulassung werden individuell nach Unternehmensgröße und Umfang ermittelt. Der Mindestaufwand liegt bei etwa 3.000,00 € netto.
Die Erstellung der Antragsunterlagen erfolgt innerhalb von maximal zwei Tagen. Die schnellste realisierte Zulassung konnte innerhalb von 21 Tagen nach Abschluss der Schulung umgesetzt werden.
Vorteile einer LBA-Zulassung
Mit dem Status eines behördlich zugelassenen Transporteurs profitieren Sie von:
- Reibungsloser Abwicklung sicherer Luftfracht
- Schnelleren und kostengünstigeren Prozessen im Vergleich zur „unsicheren“ Fracht
- Zugang zu Aufträgen von Unternehmen, die ausschließlich sichere Luftfracht einsetzen
- Stärkerer Marktakzeptanz und Wettbewerbsunabhängigkeit
Kontakt und weitere Informationen
Für eine verbindliche Prüfung Ihrer individuellen Voraussetzungen oder zur Beauftragung der Zulassungsbegleitung kontaktieren Sie uns bitte direkt.