11.2.3.9 Luftsicherheitsschulung ohne Flughafenausweis gem. DVO (EU) 2015/1998 – Personal das Sicherheitskontrollen durchführt (5 UE)
Pflichtschulung (5 UE) in der sicheren Lieferkette Fracht & Post bei Reglementierten Beauftragten, Bekannten Versendern, Transporteuren & Personaldienstleistern, LBA zugelassen, 24/7 Online
Übersicht
11.2.3.9 Luftsicherheitsschulung ohne Flughafenausweis gem. DVO (EU) 2015/1998 – Personal das Sicherheitskontrollen durchführt (5 UE)
Diese behördlich zugelassene Schulung richtet sich an alle Personen mit unbegleiteten Zugang zu identifizierbarer Luftfracht, Luftpost oder auch Informationen (z.B. AWB) sowie an Personen, die bei Luftfracht oder Luftpost Sicherheitskontrollen – aber keine Kontrollen (z.B. Screening) durchführen. Sie erfüllt die Anforderungen gemäß Kapitel 11.2.3.9 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 sowie die Vorgaben der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) und des aktuellen LBA-Schulungssystems.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Sicherheitskontrollen sind keine Kontrollen (LBA Zertifizierung nötig) Die Schulungsbescheinigung ist 5 Jahre gültig. Wird die Wiederholungsschulung nicht rechtzeitig vor Ablauf von 5 Jahren absolviert oder wurden die Kompetenzen mehr als 6 Monate nicht angewendet, ist eine erneute Erstschulung erforderlich. Eine tagesgenaue Einhaltung der Frist ist daher unerlässlich.
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Online 24/7 verfügbar (auch an Wochenenden)
- Verfügbar als Präsenzschulung und als WBT (Onlineschulung)
- Behördlich (LBA) zugelassene Schulung
- Inhouse-Schulungen bundesweit – bei Ihnen vor Ort
- Flexibel terminierbar – auf Anfrage auch an Wochenenden
- Beim Bestehen – Zertifikat sofort Online downloadbar
- Schulungsbescheinigung 5 Jahre gültig – zur Vorlage bei der Behörde
- Lernerfolgskontrolle inklusive
- behördlich zugelassener Ausbilder mit 20-jähriger Erfahrung
Wer braucht diese Schulung?
Gemäß DVO (EU) 2015/1998 sind alle Personen schulungspflichtig, die bei einem Reglementierten Beauftragten (RegB) oder Bekannten Versender (BV) Zugang zu identifizierbarer Luftfracht haben und Sicherheitskontrollen in Sicherheitsbereichen am Flughafen (Luftseite) durchführen. Dies betrifft Personal aus vielen unterschiedlichen Bereichen – darunter:
- Lager, Versand und Wareneingang/-annahme
- Verpackung und Kennzeichnung von Luftfracht
- Vertrieb und Auftragsabwicklung mit Luftfrachtbezug
- Produktion (soweit identifizierbare Luftfracht entsteht oder berührt wird)
- Personen, die abschließend über das Vorliegen von Zuverlässigkeitsüberprüfungen und Schulungen entscheiden
- Personen, die nicht geprüfte Dritte (z. B. Handwerker, Lieferanten, Instandhaltungskräfte) in luftsicherheitsrelevante Bereichen begleiten
- Personen, die Schlüssel-, Chip- oder Zugangskartenverwaltung übernehmen (auch IT-Personal)
- Personen, die alternative Sicherungsmaßnahmen für und in luftfrachtrelevanten Bereichen durchführen
- Fahrer von Luftfracht/Luftpost
- Fremddienstleister die unbegleitet luftfrachtrelevante Büro´s oder Lager reinigt (Reinigungspersonal)
ℹ️ Hinweis: Wer bereits die Schulung nach Kapitel 11.2.3.2 in der Grundausbildung für Kontrollpersonal Fracht & Post) bestanden hat, hat die Inhalte der 11.2.3.9 damit bereits erworben – eine neu 11.2.3.9 Schulung ist dann erst wieder innerhalb von 5 Jahren erforderlich.
Voraussetzungen für die Teilnahme
- gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) z.B. Polizeipräsidium FFM
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Prüfung durch Vorgesetzen im Unternehmen vor Schulungsbeginn)
Schulungsinhalte
Der Schulungsinhalt und die Dauer erfüllen die Anforderungen des aktuellen modularen Schulungssystems des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Die Schulung behandelt folgende Themenbereiche:
- Modul TER – Terrorismus: Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Modul REC1 – Rechtsvorschriften Luftsicherheit 1: Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit und Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen bzw. die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren
- Modul REC2 – Rechtsvorschriften Luftsicherheit 2: Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit und die Verfahren für ihre Einhaltung
- Modul APU – Anhalten von Personen: Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
- Modul GSM – Verbotene Gegenstände 1: Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände, Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände, Kenntnis der Sofortmaßnahmen und Meldeverfahren
- Modul VVG – Verbotene Gegenstände 2: Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
- Modul KKK – Aufbau Kontrollstelle: entfällt da ohne Flughafenanteil
- Modul KZA – Zugangskontrollen & Kontrollverfahren: entfällt da ohne Flughafenanteil
- Modul RSZ – Sicherheitsrelevante Zwischenfälle: entfällt da ohne Flughafenanteil
- Modul SC – Sicherheitskultur: Elemente, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen
- Modul SBFP – Schutz & Beförderung: Kenntnis der Schutzanforderungen und Beförderungsanforderungen für Fracht & Post
- Lernerfolgskontrolle (LEK): Die Schulung schließt mit einer behördlich vorgeschriebenen Lernzielkontrolle ab (2 Versuche)
Durchführung als Onlineschulung oder Präsenz
Diese Schulung kann gemäß den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) sowohl als Präsenzschulung (Frontalunterricht) als auch als behördlich zugelassenes Web Based Training (WBT / Onlineschulung) absolviert werden.
Wir führen die Präsenzschulung ab 10 Teilnehmer auch bundesweit Inhouse bei Ihnen vor Ort durch. Auf Anfrage auch an Wochenenden.
💡 Hinweis zur Onlineschulung (WBT): Unternehmen, die über keine Zulassung im Sinne der sicheren Lieferkette verfügen, müssen ihr berechtigtes Interesse vor Schulungsbeginn nachweisen. Dies kann durch einen Antrag auf Zulassung beim LBA nachgewiesen werden. Das schulungsteilnehmende Personal ist durch einen berechtigten Mitarbeiter mindestens einmal pro Schulungstag auf seine Identität hin zu prüfen. Diese Prüfung ist zu dokumentieren. Bei Buchung stellt Ihnen WSB auf Anfrage gerne ein Muster zur zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen
Die Schulung erfüllt die Vorgaben gemäß:
- DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 11.2.3.9 (in jeweils aktueller Fassung)
- Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
- Modulares Schulungssystem des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) in jeweils aktueller Fassung
Lehrplan
FAQs
Voraussetzungen
- Gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG)
- Nachweis eines berechtigten Interesses (Zugehörigkeit zu einer zugelassenen Stelle der sicheren Lieferkette: RegB, BV oder behördlich zugelassener Transporteur)
- Keine Vorkenntnisse oder Vorschulungen erforderlich (Erstschulung)
Funktionen
- LBA-zugelassene Schulung (Luftfahrt-Bundesamt)
- Erfüllt Kapitel 11.2.3.9 der DVO (EU) 2015/1998 vollständig
- Inkl. Sicherheitskultur-Modul (gemäß LuftSiSchulV)
- Wählbar: mit oder ohne Flughafenausweismodul
- Durchführung als Präsenzschulung (Inhouse, bundesweit) möglich
- Durchführung als LBA-zugelassene Online-Schulung (WBT) möglich
- Lernerfolgskontrolle (LEK) inklusive
- Offizielle Teilnahmebescheinigung zur Behördenvorlage
- 5 Jahre Gültigkeit der Bescheinigung
- Keine Mindestteilnehmerzahl (Inhouse)
Zielgruppen
- Personal bei Reglementierten Beauftragten (RegB) und Bekannten Versendern (BV) mit unbeaufsichtigtem Zugang zu identifizierbarer Luftfracht oder Luftpost
- Typische Berufsgruppen: Lager- und Versandmitarbeiter, Spediteure, Exportmitarbeiter, Produktionsmitarbeiter, IT-Personal mit Zugang zu Luftfrachtbereichen, Sicherheitsbeauftragte selbst.





