X-Ray Bildauswertung LSKP – Röntgen-Bilderkennungsschulung & Test (6 Std. / Halbjahr)
6 Std. pro Halbjahr Röntgen-Bildauswertung für Luftsicherheitskontrollpersonal Fracht
& Post gem. DVO (EU) 2015/1998 Ziff. 11.4.1. b) i.V.m. LuftSiSchulV
Übersicht
Röntgen-Bildauswertung für Luftsicherheitskontrollpersonal Fracht & Post (6 Std. pro Halbjahr)
Diese behördlich anerkannte Bilderkennungsschulung richtet sich an Luftsicherheitskontrollpersonal (LSKP), das Röntgengeräte oder EDS-Ausrüstungen im Bereich Luftfracht und Luftpost bedient. Sie erfüllt die halbjährliche Fortbildungspflicht gemäß DVO (EU) 2015/1998, Ziffer 11.4.1 Abs. 2 in Verbindung mit der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) und umfasst pro Fortbildungszeitraum mindestens 6 Stunden (360 Minuten) Bilderkennungsschulung inkl. Abschlusstest.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Wer die halbjährliche Bilderkennungsschulung nicht fristgerecht nachweist, darf Röntgengeräte und Sprengstoffdetektoren nicht mehr bedienen. Der Einsatz ist erst nach Nachholung der versäumten Fortbildung und Nachweis gegenüber der zuständigen Luftsicherheitsbehörde wieder zulässig.
Warum diese Schulung Pflicht ist
Das korrekte Auswerten von Röntgenbildern ist eine der anspruchsvollsten und sicherheitsrelevantesten Tätigkeiten im Luftfrachtbereich. Die Fähigkeit, gefährliche und verbotene Gegenstände zuverlässig zu erkennen, muss durch kontinuierliches Training aufrechterhalten und regelmäßig überprüft werden. Die halbjährliche Bilderkennungsschulung stellt sicher, dass Ihr Kontrollpersonal dauerhaft auf dem gesetzlich geforderten Leistungsniveau bleibt – und dass die Zertifizierung nicht erlischt.
Schulungsumfang & Bestandteile
Die Schulung gliedert sich in einen Übungsteil (Bilderkennungsschulung) und einen bewerteten Abschlusstest:
- Bilderkennungsschulung (ca. 5 Std.): Systematisches Training an einer Vielzahl praxisnaher Röntgenbilder aus dem Fracht- und Postbereich – mit wachsendem Schwierigkeitsgrad
- Abschlusstest (ca. 1 Std.): Bewertung von 20 Röntgenbildern innerhalb von 20 Minuten unter Prüfungsbedingungen; die individuelle Erkennungsleistung muss mindestens 75 % betragen
- Bildkategorien: Spreng- und Brandsätze, Waffen, scharfe Gegenstände, Werkzeuge, gefährliche Flüssigkeiten, Verbotsgegenstände gem. Anlage 6-F der DVO (EU) 2015/1998
- Schwerpunkt Fracht & Post: Bilder speziell aus dem Bereich Luftfracht und Luftpost – inkl. typischer Verpackungs- und Verschleierungstechniken
- Auswertung & Feedback: Unmittelbare Rückmeldung zur Erkennungsleistung, gezielte Nachschulung bei Schwächen
- Schulungsbescheinigung: Nach bestandenem Test erhalten alle Teilnehmer eine LBA-konforme Fortbildungsbescheinigung gem. DVO (EU) 2015/1998 Ziff. 11.4.1
Leistungsanforderungen & Konsequenzen
Die Erkennungsleistung der Bilderkennungsschulung und des Tests werden vom Schulungsverpflichteten separat überwacht:
- Mindesterkennungsquote: ≥ 75 % korrekt bewertete Röntgenbilder
- Maximale Fehlbewertungsquote: ≤ 25 %
- Wird die Mindestleistung über 6 Monate nicht erreicht, ist die betreffende Kontrollkraft zielgerichtet fortzubilden
- Fehlende Schulungsnachweise führen zum sofortigen Tätigkeitsverbot an Röntgengeräten
💡 Empfehlung des LBA: Zur kontinuierlichen Leistungssteigerung sollte die Bilderkennungsschulung sinnvoll über das Halbjahr verteilt werden – eine Ballung kurz vor Fristablauf ist zu vermeiden und birgt rechtliche Risiken.
Online oder Präsenz – flexibel wählbar
Wir bieten die X-Ray Bildauswertungsschulung in zwei Formaten an:
- Online (computergestützt / WBT): Schulung jederzeit über unsere LBA-zugelassene Plattform – flexibel einsetzbar für Einzelpersonen und Teams, inklusive automatisierter Bescheinigung
- Präsenz / Inhouse: Durchführung durch einen LBA-zugelassenen Ausbilder mit aktivem LSKP-Fracht-Status bei Ihnen vor Ort – bundesweit, flexibel terminierbar, ohne Mindestteilnehmerzahl
Wichtig: Jede computergestützte Bilderkennungsschulung bedarf einer behördlichen Zulassung durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Unsere Online-Schulung ist entsprechend zugelassen.
Für wen ist diese Schulung?
- Luftsicherheitskontrollpersonal für Fracht & Post (LSKP) gem. Ziff. 11.2.3.2 DVO (EU) 2015/1998, das Röntgengeräte oder EDS-Ausrüstungen bedient
- Reglementierte Beauftragte, Dienstleister und Luftfahrtunternehmen mit LBA-Zulassung
- Alle Kontrollkräfte, die ihre halbjährliche Bilderkennungspflicht fristgerecht erfüllen müssen
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Online jederzeit und überall nutzbar – kein Präsenztermin erforderlich
- Oder als Inhouse-Präsenzschulung bundesweit buchbar
- Gezielte Vorbereitung auf Erkennungsleistungsanforderungen des LBA (≥ 75 %)
- Training unter realen Prüfungsbedingungen (Zeitlimit, Bildanalyse)
- Für Einzelpersonen und Teams buchbar – keine Mindestteilnehmerzahl
- Sofortiger Start nach Buchung – kein Warten auf Kurstermin
- LBA-konforme Schulungsbescheinigung direkt nach Abschluss
- Entwickelt und durchgeführt von LBA-zugelassenem Ausbilder mit LSKP Fracht-Status
Rechtliche Grundlagen
Die Schulung erfüllt die Anforderungen gemäß:
- DVO (EU) 2015/1998, Ziffer 11.4.1 Abs. 2 (Bilderkennungsschulung und Tests)
- Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) – Fortbildungspflicht für LSKP mit Technik
- Verordnung (EG) Nr. 300/2008 (Basisverordnung Luftsicherheit)
- Vorgaben und Erlasse des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA), inkl. Musterbescheinigung gem. Ziff. 11.4.1
Lehrplan
FAQs
Voraussetzungen
- Gültige Zertifizierung als Luftsicherheitskontrollpersonal für Fracht & Post gem. Ziff. 11.2.3.2 DVO (EU) 2015/1998
- Bedienung von Röntgengeräten oder EDS-/ETD-Ausrüstungen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit
- Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) nach § 7 LuftSiG
- Diese Schulung ist KEINE Grundausbildung – sie dient ausschließlich der halbjährlichen Fortbildungspflicht
Funktionen
- LBA-konforme Schulungsbescheinigung inklusive
- 6 Stunden Bilderkennungsschulung + Abschlusstest in einem
- Mindestleistungsüberwachung: ≥ 75 % Erkennungsquote
- Online (WBT) & Präsenz (Inhouse) buchbar
- Keine Mindestteilnehmerzahl
- Halbjährlich wiederholbar – Erinnerungsfunktion buchbar
- Durchführung durch LBA-zugelassenen Ausbilder mit LSKP Fracht-Status
- Bundesweite Inhouse-Durchführung möglich
Zielgruppen
- Luftsicherheitskontrollpersonal Fracht & Post (LSKP / LSKK) gem. Ziff. 11.2.3.2 DVO (EU) 2015/1998 mit Technik (Röntgen / EDS / ETD)
- Reglementierte Beauftragte und deren Kontrollpersonal
- Dienstleister, die Röntgenkontrollen für Luftfracht auf deutschen Verkehrsflughäfen durchführen
- Luftfahrtunternehmen mit LBA-Zulassung
- HR- und Schulungsverantwortliche, die die Fortbildungspflicht ihrer Teams organisieren




