11.2.3.2 Theorie Weiterbildung Luftsicherheitskontrollpersonal (LSKP) Fracht & Post – Theoretische Fortbildung (22 UE)
Jährliche Pflichtfortbildung (2 Tage) für LSKP Fracht & Post gem. DVO (EU) 2015/1998 Ziffer 11.4.3 & LuftSiSchulV, LBA zertifizierter Ausbilder mit 20-jähriger Erfahrung
Übersicht
Jährliche Weiterbildung Luftsicherheitskontrollpersonal Fracht & Post – Theoretische Fortbildung (22 UE)
Diese jährlich vorgeschriebene Theorie Fortbildung ist ausschließlich als Präsenzschulung und nur durch LBA zugelassene Ausbilder durchzuführen. Sie richtet sich an:
- LSKP – Fracht & Post mit Technik (mit Bedienung von Röntgen- oder EDS-Geräte) LBA Zertifizierung 3 Jahre Gültigkeit
- LSKP – Fracht & Post ohne Technik (ohne Bedienung von Röntgen- oder EDS-Geräte) LBA Zertifizierung 5 Jahre Gültigkeit
Sie dient der Erfüllung der jährlich vorgeschriebenen Theorie-Fortbildungsverpflichtung (2 Tage).
💡 Hinweis zum Fortbildungszeitraum: Die Fortbildung knüpft gemäß LuftSiSchulV Anlage 6 grundsätzlich an das Kalenderjahr an. Die zuständige Luftsicherheitsbehörde kann jedoch ein individuelles jährliches Fortbildungsintervall festlegen, das mit dem Zertifizierungs- oder Rezertifizierungsdatum des einzelnen Mitarbeiters beginnt. Eine tagesgenaue Fristüberwachung durch den Schulungsverpflichteten ist daher unerlässlich.
Berechnungsbeispiel mit Technik: Datum der LBA Zertifizierung: 23.04.2025
1. Fortbildungszeitraum 24.04.2025 – 23.04.2026 – 22 UE theoretische Fortbildung
2. Fortbildungszeitraum 24.04.2026 – 23.04.2027 -22 UE theoretische Fortbildung
3. Fortbildungszeitraum 24.04.2027 – 23.04.2027 – 22 UE theoretische Fortbildung
Berechnungsbeispiel ohne Technik: Datum der LBA Zertifizierung: 23.04.2025
1. Fortbildungszeitraum 24.04.2025 – 23.04.2026 – 22 UE theoretische Fortbildung
2. Fortbildungszeitraum 24.04.2026 – 23.04.2027 – 22 UE theoretische Fortbildung
3. Fortbildungszeitraum 24.04.2027 – 23.04.2028 – 22 UE theoretische Fortbildung
4. Fortbildungszeitraum 24.04.2028 – 23.04.2029 – 22 UE theoretische Fortbildung
5. Fortbildungszeitraum 24.04.2029 – 23.04.2030 – 22 UE theoretische Fortbildung
Ihre Vorteile auf einen Blick:
- Persönlicher Ansprechpartner inklusive
- Behördlich zertifizierter Ausbilder mit 20-jähriger Erfahrung
- Präsenzschulung flexibel terminierbar
- Inhouse-Schulungen bundesweit – bei Ihnen vor Ort (nur bei LSKP ohne Technik)
- Auf Anfrage auch an Wochenenden
- Lernerfolgskontrolle inklusive
Folgen bei Nichterfüllung der Fortbildungspflicht
⚠️ Wichtiger Hinweis: Luftsicherheitskontrollpersonal, das die jährliche Theorie Fortbildungspflicht nicht erfüllt, darf für Kontrollen nicht mehr eingesetzt werden. Die Tätigkeit darf erst wieder aufgenommen werden, wenn die versäumte Fortbildung nachgeholt wurden und die Freigabe vom LBA dazu vorliegt. Fehlende Nachweise zur Fortbildung können zur Ablehnung des Antrags auf Rezertifizierung führen. Eine rechtzeitige Durchführung ist daher zwingend erforderlich. Die Schulungsverpflichtung liegt beim Unternehmen, nicht bei der jeweiligen Luftsicherheitskontrollperson. Sollte aber im eigenen Interesse mit überwacht werden.
Voraussetzungen für die Teilnahme
- gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZVÜ/ZÜP) gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) z.B. Polizeipräsidium FFM
- gültige Zertifizierung oder Rezertifizierung vom LBA (nicht älter als 3 Jahre / ohne Technik 5 Jahre)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Prüfung durch Ausbilder vor Schulungsbeginn)
Warum diese Theorie Fortbildung?
Gesetzlich vorgeschrieben und jährlich fällig: Die theoretische Weiterbildung ist keine freiwillige Maßnahme, sondern eine verbindliche jährliche Pflicht für alle Unternehmen, die zertifiziertes Luftsicherheitskontrollpersonal für Fracht- und Postkontrollen beschäftigen.
Rechtliche Grundlagen
Die Weiterbildung erfüllt die Vorgaben gemäß:
- Nummer 11.4.3 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
- §29 i.V.m. Anlage 6 und Ziff. 2. bis 2.2.2 der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
Schulungsinhalte
Die theoretische Fortbildung richtet sich nach der LuftSiSchulV i.V.m. der DVO Anlage 6. Die Inhalte werden jährlich an aktuelle Rechtsänderungen, neue Bedrohungsbilder und operative Anforderungen angepasst:
- 2.1.1 – Grundlagen der Luftsicherheit
- 2.1.2 – Sicherheitsausrüstung
- 2.1.3 – Soziale Kompetenz
- 2.2 – Praktischer Teil der Fortbildung orientiert sich an der ausgeübten Tätigkeit (mit oder ohne Technik)
- 2.2.1 – Praktische Übungen an der Kontrollstelle
- 2.2.2 – Situationstraining
Nach der Fortbildung
- Durchführung der Lernerfolgskontrolle (LEK) – diese muss mit mind. 70% bestanden werden (1x Wiederholung LEK ist möglich)
- Wenn LEK bestanden – jeder Teilnehmer erhält eine Schulungsbescheinigung über 22 UE (fälschungssicher, für die Nachweisführung gegenüber dem LBA) und in 2-facher Ausführung (1x Teilnehmer und 1x Unternehmen)
- Die Bescheinigungen für das Unternehmen sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu übergeben
Lehrplan
FAQs
Voraussetzungen
- Gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gem. § 7 LuftSiG (muss bei Schulungsbeginn vorliegen)
- Gültige LBA-Zertifizierung als Luftsicherheitskontrollpersonal für Fracht & Post (Grundausbildung 11.2.3.2 mit 150 oder 200 UE muss erfolgreich abgeschlossen und die LBA-Prüfung bestanden sein)
- Gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Anmeldung durch das schulungsverpflichtete Unternehmen (Reglementierter Beauftragter oder Luftfahrtunternehmen) – keine Privatanmeldung möglich –
- Fortbildungsfrist noch nicht abgelaufen (bei abgelaufener Frist: Kontaktaufnahme zur Klärung des Schulungsumfangs der Nachholfortbildung mit der zuständigen Luftsicherheitsbehörde erforderlich)
Funktionen
- Jährliche Pflichtfortbildung – LBA-konform & gesetzlich vorgeschrieben
- 22 UE Theorie = 16,5 Zeitstunden an 2 Schulungstagen
- Inkl. jährliche Strahlenschutzunterweisung (für LSKP mit Technik)
- Aktualisierte Inhalte zu Rechtsänderungen & Bedrohungslagen
- Vertiefung Röntgenbildauswertung (für LSKP mit Technik)
- Inhouse bundesweit – direkt bei Ihnen vor Ort
- Schulungsstart innerhalb von 5 Werktagen möglich
- Zwei Schulungsbescheinigungen (22 UE + Strahlenschutz)
- Schulung auf Deutsch oder Englisch möglich
Zielgruppen
- Alle aktiven Luftsicherheitskontrollkräfte (LSKK) / Kontrollpersonen für Fracht und Post gem. § 9a LuftSiG mit gültiger LBA-Zertifizierung
- LSKP ohne Technik (Handdurchsuchung) – jährlich 22 UE Theorie LSKP mit Technik (Röntgen/ETD) – jährlich 22 UE Theorie + separate 16 UE Bilderkennungsschulung
- Personalverantwortliche bei Reglementierten Beauftragten, die die jährliche Fortbildungspflicht ihrer Kontrollkräfte organisieren und nachweisen müssen
- Unternehmen, die die Fortbildung für mehrere Mitarbeiter gleichzeitig inhouse durchführen möchten




