11.2.3.2 ohne Technik – Grundschulung Luftsicherheitskontrollpersonal (LSKP) Fracht & Post gem. DVO (EU) 2015/1998 (150 UE)
Grundausbildung inkl. Abschlussprüfung für LSKP Fracht & Post ohne die Bedienung von Röntgen- oder EDS-Geräten. LBA zertifizierter Ausbilder mit 20-jähriger Erfahrung
Übersicht
Grundausbildung Luftsicherheitskontrollpersonal – Fracht & Post ohne Technik (150 UE) gemäß Kapitel 11.2.3.2 DVO (EU) 2015/1998
Diese behördlich anerkannte Grundausbildung qualifiziert Ihr Personal als Luftsicherheitskontrollpersonal (LSKP) für Fracht und Post ohne bildgebende Technik gemäß den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, Kapitel 11.2.3.2 in Verbindung mit der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) § 15 Abs. 2 sowie den aktuellen Vorgaben und Musterlehrplänen des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung und bestandener LBA-Abschlussprüfung sind Ihre Mitarbeiter berechtigt, Luftfrachtsendungen und Post eigenverantwortlich zu kontrollieren – ohne Einsatz von Röntgengeräten oder Sprengstoffdetektoren (ETD), z. B. per Handdurchsuchung, Sichtkontrolle oder mit Hilfsmitteln wie Spürhunden.
⚠️ Wichtiger Hinweis zur Variante: Diese Seite beschreibt die Ausbildung ohne bildgebende Technik (150 UE) gemäß LuftSiSchulV § 15 Abs. 2. Personen, die Röntgengeräte oder ETD bedienen, benötigen zwingend die längere Ausbildung mit Technik (200 UE). Wir bieten beide Varianten an – sprechen Sie uns für die passende Variante an.
Warum diese Ausbildung?
Jedes Unternehmen, das als Reglementierter Beauftragter (RegB) Luftfrachtsendungen im Auftrag von Luftfahrtunternehmen oder Flughafenbetreibern kontrolliert, benötigt ausgebildetes und durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zertifiziertes Luftsicherheitskontrollpersonal. Die Variante ohne Technik ist ideal für Sendungen, die nicht röntgentauglich sind (z. B. zu groß, hoher Metallanteil, unsichere Versender wie Museen). Ohne gültige LBA-Zertifizierung darf kein Mitarbeiter selbstständig Kontrollen durchführen. Die Qualifikation nach Kapitel 11.2.3.2 ist die zentrale gesetzliche Grundvoraussetzung für den operativen Frachtkontrollbetrieb.
💡 Bildungsgutschein möglich: Für diese Ausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit entgegengenommen werden.
Voraussetzungen für die Teilnahme
- gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung gem. § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) z.B. Polizeipräsidium FFM
- gültiger Personalausweis oder Reisepass (Prüfung durch Ausbilder vor Schulungsbeginn)
- mentale und physische Eignung gem. gem. Anlage 1 (zu § 3 Absatz 2) der LuftSiSchulV (Luftsicherheits-Schulungsverordnung)
Schulungsumfang und Aufbau
Die Grundausbildung umfasst 150 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) – das entspricht ca. 112,5 Zeitstunden über mindestens 4–5 Schulungswochen. Der Schulungsinhalt richtet sich nach dem aktuell gültigen Musterlehrplan des LBA und gliedert sich in Theorie- und Praxisanteile mit Fokus auf manuelle Kontrollmethoden.
Enthalten sind als feste Bestandteile:
- Sicherheitskultur-Modul (gemäß LuftSiSchulV und LBA-Musterlehrplan)
- Lernerfolgskontrolle (interne Abschlussprüfung durch den Ausbilder; Vorbereitung auf LBA-Prüfung)
Schulungsinhalte
Die Ausbildung vermittelt alle Kenntnisse, Fähigkeiten und praktischen Fertigkeiten für rechtskonforme Frachtkontrollen ohne Technik. Die Inhalte orientieren sich am Musterlehrplan des Luftfahrt-Bundesamtes:
- Frühere unrechtmäßige Eingriffe und aktuelle Bedrohungen: Kenntnis über Terroranschläge, unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt und das aktuelle Lagebild Luftsicherheit
- Rechtsvorschriften und Sicherheitskultur: Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften (DVO (EU) 2015/1998, LuftSiG, LuftSiSchulV) und Elemente zum Aufbau einer robusten Sicherheitskultur – inklusive Innentäter-Bedrohungen und Radikalisierung
- Ziele und Struktur der Luftsicherheit: Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren; Aufbau der sicheren Lieferkette (RegB, BV, BZT)
- Identifizierung verbotener Gegenstände: Fähigkeit zur sicheren Erkennung sicherheitsrelevanter Gegenstände bei Handkontrolle und Sichtprüfung; Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
- Angemessene Reaktion bei Fund: Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände – inklusive Meldepflichten, Sofortmaßnahmen und Eskalationsverfahren
- Sicherheitsausrüstung und Kontrollverfahren: Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen manueller Kontrollverfahren (Handdurchsuchung, Sichtkontrolle); korrekte Anwendung
- Handdurchsuchungen: Techniken für Durchsuchungen von Hand; Fähigkeit zur Durchführung mit ausreichender Zuverlässigkeit zur Entdeckung versteckter Gegenstände
- Schutz- und Kontrollanforderungen für Fracht und Post: Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Ausnahmen und besonderer Sicherheitsverfahren
- Kontrollmethoden für verschiedene Fracht- und Postarten: Praktische Anwendung der Kontrollmethoden je Sendungsart (Paletten, Pakete, Luftpostsäcke, Kühlgut, Gefahrgut etc.) – ohne Technik
- Anhalten und Melden von Personen: Verfahren und Umstände, unter denen Personen angehalten oder den Behörden gemeldet werden müssen
- Sicherheitskultur: Aufbau, Förderung und Verankerung einer nachhaltigen Sicherheitskultur im Unternehmen (integraler Pflichtbestandteil)
- Praxisanteile: Intensives Training manueller Kontrollen und Szenarien zur optimalen Vorbereitung auf die LBA-Abschlussprüfung
🎯 Tipp zur Prüfungsvorbereitung: Die korrekte Erkennung bei Handkontrollen ist zentraler Prüfungsbestandteil. Unsere Teilnehmer erhalten Unterstützung bei der gezielten Prüfungsvorbereitung.
Abschlussprüfung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Nach Abschluss der Grundausbildung (inkl. interner Prüfung durch den Ausbilder) ist eine offizielle Zertifizierungsprüfung beim LBA erforderlich.
- Anmeldung durch den Ausbildungsbetrieb beim LBA Referat S2, Braunschweig
- Prüfungsgebühren: ca. 114,50 € (LuftSiGebV)
- Nicht bestandene Teile: Einmalige Wiederholung innerhalb 6 Monaten ohne Neuschulung
- Danach: LBA-Zertifizierungsschreiben; Tätigkeit darf nicht länger als 6 Monate unterbrochen sein
Ausschließlich als Präsenzschulung
Wichtiger Hinweis: Die Grundausbildung ist als Präsenzschulung mit verpflichtendem Praxisanteil durchzuführen. Reine Online-Formate sind nicht zulässig. Wir führen sie bundesweit, inhouse bei Ihnen vor Ort – flexibel, auch Wochenenden, keine Mindestteilnehmerzahl.
Ärztliche Voraussetzungen (arbeitsmedizinische Untersuchung)
Vor Schulungsbeginn: Arbeitsmedizinische Untersuchung gemäß LuftSiSchulV § 3 Abs. 2 i.V.m. Anlage 1 (Sehprüfung, Hörprüfung; Wiederholung alle 3 Jahre).
Rechtliche Grundlagen
- DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 11.2.3.2 (Anhang)
- LuftSiSchulV, § 15 Abs. 2 (150 UE ohne Technik)
- LuftSiG, § 9a und § 7 (ZÜP)
- Verordnung (EG) Nr. 300/2008
- Musterlehrpläne des LBA
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Behördlich anerkannte Grundausbildung nach LBA-Musterlehrplan
- Fokus auf manuelle Kontrollen (Handsearch, Sichtkontrolle)
- Inklusive Sicherheitskultur-Modul (LBA-Pflicht)
- Inhouse bundesweit – vor Ort in Ihrer Frachthalle
- Keine Mindestteilnehmerzahl
- Flexibel terminierbar – auch Wochenenden
- Start innerhalb 5 Werktagen
- Bildungsgutschein möglich
- Fälschungssichere Bescheinigung
Lehrplan
FAQs
Voraussetzungen
- Gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gemäß § 7 LuftSiG (muss spätestens bei Schulungsbeginn vorliegen)
- Arbeitsmedizinische Bestätigung über die Geeignetheit von Luftsicherheitskontrollpersonal gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. Anlage 1 LuftSiSchulV – inkl. Seh- und Hörprüfung – (muss vor Schulungsbeginn vorliegen)
- Gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Deutschkenntnisse auf C1-Niveau oder höher sowie Grundkenntnisse in Englisch (Schulungssprache Deutsch; auf Anfrage auch Englisch möglich)
- Anmeldung durch das schulungsverpflichtete Unternehmen (z. B. Reglementierter Beauftragter, Behördlich Zugelassener Transporteur) – keine Privatanmeldung möglich –
- Berechtigtes Interesse des schulungsverpflichteten Unternehmens (geplanter Einsatz der Person als Luftsicherheitskontrollpersonal für Fracht/Post)
Funktionen
- 150 UE Grundausbildung – LBA-konform (ohne Technik)
- Fokus Handdurchsuchung & Sichtkontrolle
- Inklusive Sicherheitskultur-Modul
- Vorbereitung LBA-Zertifizierungsprüfung
- Inhouse bundesweit – an Ihren eigenen Geräten vor Ort
- Schulungsstart innerhalb von 5 Werktagen möglich
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit möglich
- Schulung auf Deutsch oder Englisch
- Fälschungssichere Schulungsbescheinigung nach Abschluss
Zielgruppen
- Neues Kontrollpersonal bei Reglementierten Beauftragten (RegB), das Fracht- und Postkontrollen eigenverantwortlich durchführen soll
- Mitarbeiter in Frachtabteilungen von Speditionsunternehmen mit LBA-Zulassung, die zertifiziertes Kontrollpersonal benötigen
- Quereinsteiger in die Luftfrachtbranche mit Ziel LBA-Zertifizierung
- Personal für nicht-röntgentaugliche Sendungen (groß, Metall, Museen etc.)
- Personal für Sonderfälle (z. B. Handkontrollen in speziellen Bereichen mit LBA-Ausnahmegenehmigung)
- Mitarbeiter, deren bisherige Zertifizierung abgelaufen ist und länger als 6 Monate unterbrochen war




