11.2.3.2 mit Technik – Grundschulung Luftsicherheitskontrollpersonal (LSKP) Fracht & Post gem. DVO (EU) 2015/1998 (200 UE)
Grundausbildung inkl. Abschlussprüfung für LSKP Fracht & Post mit der Bedienung von Röntgen- oder EDS-Geräten. LBA zertifizierter Ausbilder mit 20-jähriger Erfahrung
Übersicht
Grundausbildung Luftsicherheitskontrollpersonal – Fracht & Post mit Technik (200 UE) gemäß Kapitel 11.2.3.2 DVO (EU) 2015/1998
Diese behördlich anerkannte Grundausbildung qualifiziert Ihr Personal als Luftsicherheitskontrollpersonal (LSKP) für Fracht und Post gemäß den Anforderungen der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998, Kapitel 11.2.3.2 in Verbindung mit der Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) sowie den aktuellen Vorgaben und Musterlehrplänen des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA). Nach erfolgreich absolvierter Ausbildung und bestandener LBA-Abschlussprüfung sind Ihre Mitarbeiter berechtigt, Luftfrachtsendungen und Post eigenverantwortlich zu kontrollieren – inklusive der Bedienung von Röntgengeräten und Sprengstoffdetektoren (ETD).
⚠️ Wichtiger Hinweis zur Variante: Diese Seite beschreibt die Ausbildung mit bildgebender Technik (200 UE) gemäß LuftSiSchulV § 15 Abs. 2. Personen, die keine Röntgengeräte oder Sprengstoffdetektoren bedienen, benötigen die kürzere Ausbildung ohne Technik (150 UE). Personal, das ETD bedient, gilt als Personal mit Technik und benötigt zwingend die 200-UE-Variante. Wir bieten beide Varianten an – sprechen Sie uns gerne an.
Warum diese Ausbildung?
Jedes Unternehmen, das als Reglementierter Beauftragter (RegB) Luftfrachtsendungen im Auftrag von Luftfahrtunternehmen oder Flughafenbetreibern kontrolliert, benötigt ausgebildetes und durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zertifiziertes Luftsicherheitskontrollpersonal. Ohne gültige LBA-Zertifizierung darf kein Mitarbeiter selbstständig Röntgenkontrollen oder andere Sicherheitskontrollen an Fracht und Post durchführen. Die Qualifikation nach Kapitel 11.2.3.2 ist damit die zentrale gesetzliche Grundvoraussetzung für den operativen Frachtkontrollbetrieb – und eine unverzichtbare Grundlage für die Aufrechterhaltung der Unternehmenszulassung als Reglementierter Beauftragter.
💡 Bildungsgutschein möglich: Für diese Ausbildung können unter bestimmten Voraussetzungen Bildungsgutscheine der Agentur für Arbeit entgegengenommen werden. Fragen Sie uns vor der Buchung.
Schulungsumfang und Aufbau
Die Grundausbildung umfasst 200 Unterrichtseinheiten (à 45 Minuten) – das entspricht einem Schulungsaufwand von ca. 150 Zeitstunden über mindestens 5 Schulungswochen. Der Schulungsinhalt richtet sich nach dem aktuell gültigen Musterlehrplan des LBA und gliedert sich in umfangreiche Theorie- und Praxisanteile.
Enthalten sind als feste Bestandteile:
- Sicherheitskultur-Modul (gemäß LuftSiSchulV und LBA-Musterlehrplan)
- Jährliche Strahlenschutzunterweisung (für Personen, die Röntgenanlagen bedienen)
- Lernerfolgskontrolle (Abschlussprüfung im Rahmen der LBA-Zertifizierungsprüfung)
Schulungsinhalte
Die Ausbildung vermittelt alle Kenntnisse, Fähigkeiten und praktischen Fertigkeiten, die für eine eigenverantwortliche und rechtskonforme Frachtkontrolle erforderlich sind. Die Inhalte orientieren sich am Musterlehrplan des Luftfahrt-Bundesamtes:
- Frühere unrechtmäßige Eingriffe und aktuelle Bedrohungen: Kenntnis über Terroranschläge, unrechtmäßige Eingriffe in die Zivilluftfahrt und das aktuelle Lagebild Luftsicherheit
- Rechtsvorschriften und Sicherheitskultur: Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften (DVO (EU) 2015/1998, LuftSiG, LuftSiSchulV) und Elemente zum Aufbau einer robusten Sicherheitskultur am Arbeitsplatz – einschließlich Innentäter-Bedrohungen und Radikalisierung
- Ziele und Struktur der Luftsicherheit: Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die die Sicherheit der Lieferkette kontrollieren; Aufbau der sicheren Lieferkette (RegB, BV, BZT)
- Identifizierung verbotener Gegenstände: Fähigkeit zur sicheren Erkennung sicherheitsrelevanter Gegenstände anhand von Röntgenbildern und bei Handkontrolle; Kenntnis der Möglichkeiten zum Verstecken verbotener Gegenstände
- Angemessene Reaktion bei Fund: Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf die Entdeckung verbotener Gegenstände – einschließlich Meldepflichten, Sofortmaßnahmen und Eskalationsverfahren
- Sicherheitsausrüstung und Kontrollverfahren: Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der eingesetzten Sicherheitsausrüstung (Röntgengerät, ETD); Fähigkeit zur korrekten Bedienung; Deutung von Röntgenbildern
- Handdurchsuchungen: Kenntnis der Techniken für Durchsuchungen von Hand; Fähigkeit zur Durchführung mit ausreichender Zuverlässigkeit zur Entdeckung versteckter Gegenstände
- Schutz- und Kontrollanforderungen für Fracht und Post: Kenntnis der Anforderungen für die Kontrolle von Fracht und Post, einschließlich Ausnahmen und besonderer Sicherheitsverfahren
- Kontrollmethoden für verschiedene Fracht- und Postarten: Kenntnis und praktische Anwendung der jeweiligen Kontrollmethoden je Sendungsart (Paletten, Pakete, Luftpostsäcke, Kühlgut, Gefahrgut etc.)
- Anhalten und Melden von Personen: Verfahren und Umstände, unter denen Personen angehalten oder den Behörden gemeldet werden müssen
- Sicherheitskultur: Aufbau, Förderung und Verankerung einer nachhaltigen Sicherheitskultur im Unternehmen (integraler Pflichtbestandteil der Grundausbildung)
- Strahlenschutzunterweisung (jährlich): Pflichtunterweisung für alle Personen, die Röntgenanlagen und ETD bedienen – gemäß Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und LBA-Vorgaben
- Praxisanteile und Bilderkennungstraining: Intensives Training an Röntgengeräten; Einschätzung von Gegenständen als gefährlich oder nicht gefährlich anhand von Röntgenbildern zur optimalen Vorbereitung auf die LBA-Abschlussprüfung
🎯 Tipp zur Prüfungsvorbereitung: Die korrekte Deutung von Röntgenbildern ist zentraler Prüfungsbestandteil der LBA-Abschlussprüfung und muss auch nach der Grundausbildung intensiv geübt werden. Unsere Teilnehmer erhalten Unterstützung bei der gezielten Prüfungsvorbereitung zur Bilderkennung.
Abschlussprüfung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Nach Abschluss der Grundausbildung ist eine offizielle Zertifizierungsprüfung beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erforderlich, bevor eine eigenverantwortliche Kontrolltätigkeit aufgenommen werden darf.
- Die Prüfungsanmeldung erfolgt durch den Ausbildungsbetrieb beim LBA Referat S2, Braunschweig
- Die Prüfungsgebühren richten sich nach der Luftsicherheits-Gebührenverordnung (LuftSiGebV) in der jeweils gültigen Fassung; die Erstzertifizierungsgebühr beträgt derzeit 114,50 €
- Wird ein Prüfungsteil nicht bestanden, kann dieser innerhalb von 6 Monaten nach dem Nichtbestehen ohne erneute Schulung einmalig wiederholt werden
- Nach bestandener Prüfung erhält die Person ein LBA-Zertifizierungsschreiben an die Heimatadresse
- Die Zertifizierung muss regelmäßig durch Fortbildungen aufrechterhalten werden; die Tätigkeit darf nicht länger als 6 Monate am Stück unterbrochen sein
Ausschließlich als Präsenzschulung
Wichtiger Hinweis: Die Grundausbildung nach Kapitel 11.2.3.2 ist gemäß den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) als Präsenzschulung mit verpflichtendem Praxisanteil durchzuführen. Rein computergestützte oder webbasierte Schulungsprogramme sind für diese Grundausbildung nicht zulässig. Die Schulung erfordert den Einsatz von Röntgenanlagen, Handdurchsuchungsübungen und praxisnahe Kontrollszenarien, die nur in Präsenz rechtskonform durchgeführt werden können.
Wir führen die Ausbildung bundesweit, inhouse bei Ihnen vor Ort durch – flexibel terminierbar, auch an Wochenenden, ohne Mindestteilnehmerzahl. So schulen Sie Ihr Kontrollpersonal direkt an den realen Arbeitsgeräten in Ihrer Frachthalle.
Ärztliche Voraussetzungen (arbeitsmedizinische Untersuchung)
Das Luftsicherheitskontrollpersonal nach Kapitel 11.2.3.2 muss vor Aufnahme der Schulung eine arbeitsmedizinische Untersuchung gemäß LuftSiSchulV § 3 Abs. 2 i.V.m. Anlage 1 absolvieren. Diese umfasst u. a.:
- Sehprüfung: Visus nach DIN 58220 (Ferne, 55 cm, 33 cm) sowie Farbensehen nach zwei Testverfahren
- Hörprüfung: Audiometrie (ausreichendes Hören gemäß ArbMedVV, Tabelle 1, Testfrequenz 1–6 kHz)
- Wiederholung der Untersuchung grundsätzlich alle 3 Jahre während der Tätigkeit
- Die arbeitsmedizinische Bestätigung über die Geeignetheit muss vor Schulungsbeginn vorliegen
Rechtliche Grundlagen
Die Ausbildung erfüllt die Vorgaben gemäß:
- DVO (EU) 2015/1998, Kapitel 11.2.3.2 (Anhang)
- Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV), § 15 Abs. 2 und 4 (200 UE mit Technik)
- Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG), § 9a
- Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) – jährliche Strahlenschutzunterweisung
- Verordnung (EG) Nr. 300/2008 (Basisverordnung Luftsicherheit)
- Musterlehrpläne und Erlasse des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA)
Ihre Vorteile auf einen Blick
- Behördlich anerkannte Grundausbildung nach LBA-Musterlehrplan
- Inklusive Sicherheitskultur-Modul und jährliche Strahlenschutzunterweisung
- Intensive Praxisanteile und Bilderkennungstraining zur LBA-Prüfungsvorbereitung
- Inhouse-Durchführung bundesweit – an Ihren eigenen Geräten vor Ort
- Keine Mindestteilnehmerzahl – auch für 1–2 Personen buchbar
- Flexibel terminierbar – auch an Wochenenden
- Schulungsstart innerhalb von 5 Werktagen möglich
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit möglich
- Fälschungssichere Teilnahmebescheinigung nach der Schulung
- Schulung auf Deutsch oder Englisch möglich
- Erfahrene, behördlich zugelassene Ausbilder
Lehrplan
FAQs
Voraussetzungen
- Gültige positive Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP) gemäß § 7 LuftSiG (muss spätestens bei Schulungsbeginn vorliegen)
- Arbeitsmedizinische Bestätigung über die Geeignetheit von Luftsicherheitskontrollpersonal gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. Anlage 1 LuftSiSchulV – inkl. Seh- und Hörprüfung – (muss vor Schulungsbeginn vorliegen)
- Gültiger Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Deutschkenntnisse auf C1-Niveau oder höher sowie Grundkenntnisse in Englisch (Schulungssprache Deutsch; auf Anfrage auch Englisch möglich)
- Anmeldung durch das schulungsverpflichtete Unternehmen (z. B. Reglementierter Beauftragter, Behördlich Zugelassener Transporteur) – keine Privatanmeldung möglich –
- Berechtigtes Interesse des schulungsverpflichteten Unternehmens (geplanter Einsatz der Person als Luftsicherheitskontrollpersonal für Fracht/Post)
Funktionen
- 200 UE Grundausbildung – LBA-Musterlehrplan-konform
- Inklusive Röntgen- und ETD-Praxistraining (bildgebende Technik)
- Inklusive Sicherheitskultur-Modul (LBA-Pflicht)
- Inklusive jährliche Strahlenschutzunterweisung
- Optimale Vorbereitung auf die LBA-Zertifizierungsprüfung
- Inhouse bundesweit – an Ihren eigenen Geräten vor Ort
- Keine Mindestteilnehmerzahl
- Schulungsstart innerhalb von 5 Werktagen möglich
- Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit möglich
- Schulung auf Deutsch oder Englisch
- Fälschungssichere Schulungsbescheinigung nach Abschluss
Zielgruppen
- Neues Kontrollpersonal bei Reglementierten Beauftragten (RegB), das Fracht- und Postkontrollen eigenverantwortlich durchführen soll
- Mitarbeiter in Frachtabteilungen von Speditionsunternehmen mit LBA-Zulassung, die zertifiziertes Kontrollpersonal benötigen
- Quereinsteiger in die Luftfrachtbranche mit Ziel LBA-Zertifizierung
- Mitarbeiter, deren LBA-Zertifizierung abgelaufen ist und die die Tätigkeit länger als 6 Monate unterbrochen haben (Neu-Ausbildung erforderlich)
- Personal bei Logistikunternehmen, Integratoren und Frachtführern, die als Reglementierter Beauftragter tätig sind
- Personen, die Röntgenanlagen oder Sprengstoffdetektoren (ETD) bedienen sollen (zwingend 200-UE-Variante mit Technik erforderlich)




