Häufig gestellte Fragen (FAQ) zu unseren Luftsicherheitsschulungen
Der Bereich der Luftsicherheit unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen gemäß der Verordnung (EU) 2015/1998 und dem Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG). Ob Sie als Bodenpersonal, Flugbesatzung oder in der Frachtabwicklung tätig sind – die richtige Qualifizierung ist der Schlüssel für einen sicheren Flugbetrieb und Ihre berufliche Zulassung. In unserem FAQ-Bereich finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um unsere zertifizierten Kurse, die notwendigen Voraussetzungen und die behördlichen Vorgaben.
1. Wer muss eine Luftsicherheitsschulung absolvieren?
Grundsätzlich benötigt jeder eine Schulung, der in sicherheitsrelevanten Bereichen eines Flughafens arbeitet oder Zugang zu identifizierter Luftfracht hat. Dies umfasst unter anderem Bodenabfertigungspersonal, Reinigungskräfte, Sicherheitspersonal sowie Mitarbeiter von reglementierten Beauftragten und bekannten Versendern.
2. Was ist der Unterschied zwischen den Schulungen nach Kap. 11.2.6 und 11.2.3.9?
Die Schulung nach Kapitel 11.2.6 richtet sich an Personen, die unbegleiteten Zugang zu Sicherheitsbereichen benötigen. Kapitel 11.2.3.9 ist spezifisch für Personal konzipiert, das bei Fracht und Post Sicherheitskontrollen (außer Durchleuchtung) durchführt.
3. Benötige ich vorab eine Zuverlässigkeitsüberprüfung (ZÜP)?
Ja, gemäß § 7 LuftSiG ist für die meisten Schulungen (insbesondere solche mit Zugangsberechtigung) eine gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung zwingende Voraussetzung. Ohne positive ZÜP darf das Zertifikat in vielen Fällen nicht ausgehändigt werden.
4. Wie lange ist ein Luftsicherheits-Zertifikat gültig?
In der Regel haben die Zertifikate eine Gültigkeit von 5 Jahren. Danach ist eine Auffrischungsschulung (Recurrent Training) erforderlich. Beachten Sie jedoch, dass die ZÜP häufig in kürzeren Intervallen behördlich überwacht wird.
5. Können die Kurse online absolviert werden?
Ja, wir bieten viele Module als E-Learning oder Webinar an. Diese sind vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannt. Bestimmte praktische Anteile oder spezielle Kontrollschulungen müssen jedoch unter Umständen als Präsenzunterricht durchgeführt werden.
6. Sind die Schulungen vom Luftfahrt-Bundesamt (LBA) anerkannt?
Absolut. Alle unsere Kursinhalte und Trainer sind nach den aktuellen EU-Verordnungen und nationalen Standards zertifiziert und beim LBA gelistet.
7. In welchen Sprachen werden die Kurse angeboten?
Standardmäßig finden unsere Kurse auf Deutsch statt. Da die Luftfahrt jedoch international ist, bieten wir auf Anfrage auch Schulungen in englischer Sprache an.
8. Was passiert, wenn ich die Abschlussprüfung nicht bestehe?
Keine Sorge, die Prüfung kann wiederholt werden. Wir bieten Ihnen im Rahmen unserer Nachbetreuung zusätzliche Unterstützung an, um Wissenslücken vor dem zweiten Versuch zu schließen.
9. Erhalte ich nach Abschluss ein offizielles Zertifikat?
Ja, nach erfolgreichem Abschluss und bestandener Lernzielkontrolle erhalten Sie ein personalisiertes Zertifikat, das die behördlichen Anforderungen erfüllt und bei Arbeitgebern sowie Behörden bundesweit anerkannt wird.
10. Wie kurzfristig kann ich mich zu einem Kurs anmelden?
Bei unseren E-Learning-Angeboten ist ein Start oft innerhalb von 24 Stunden nach Zahlungseingang möglich. Für Präsenzkurse empfehlen wir eine Anmeldung mindestens zwei Wochen im Voraus aufgrund begrenzter Kapazitäten.