Zulassung als Transporteur – behördliche Anerkennung für sichere Luftfracht
Seit dem 4. März 2017 ist die Novelle des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) in Kraft. Für in Deutschland ansässige Transporteure besteht gemäß § 9a Abs. 2 Satz 1 LuftSiG seit dem 4. März 2018 eine Zulassungspflicht. Die Erteilung der Zulassung erfolgt durch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Ohne diese behördliche Genehmigung ist die Abholung, Beförderung und Zustellung von sicherer Luftfracht oder Luftpost in Deutschland nicht mehr zulässig.
Die Zulassung wird für längstens fünf Jahre erteilt und schafft einen einheitlichen Sicherheitsstandard innerhalb der Lieferkette für Luftfracht und Luftpost. Sie ermöglicht dem LBA erstmals gezielte Überprüfungen der Transporteure – ein wichtiger Schritt zur Steigerung der Sicherheit und Transparenz.
Erforderliche Unterlagen für die Zulassung
Für den Antrag beim Luftfahrt-Bundesamt sind folgende Dokumente und Nachweise erforderlich:
- Antrag auf Zulassung zum Transporteur beim LBA
- Transporteur-Sicherheitsprogramm (TSP)
- Erklärung des Transporteurs zur Einhaltung der Vorgaben
- Interne Qualitätsprüfliste
- Notfallplan
- § 7 LuftSiG (ZÜP) für den Sicherheitsbeauftragten / ggf. Stellvertreter
- Benennungsschreiben des LBA für die Sicherheitsbeauftragten
- Schulungsnachweise für den Sicherheitsbeauftragten / ggf. Stellvertreter
- Schulung der Fahrer gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998
- Handelsregisterauszug / Gewerbeschein
Unser Service – professionelle Begleitung Ihrer Zulassung
Die WSB Luftsicherheit GmbH unterstützt Sie bei der Erlangung Ihrer LBA-Zulassung als Transporteur. Wir übernehmen für Sie:
- kostenfreie Erstellung Ihres Transporteur-Sicherheitsprogramms (TSP)
- kostenfreie Erstellung aller weiteren zulassungsrelevanten Dokumente
- kostenfreie Erstellung / Anpassung Ihrer internen Qualitätsprüfliste (für das jährliche interne Audit)
- kostenfreie Erstellung / Anpassung Ihres Notfallmerkblatts
Darüber hinaus bieten wir die Schulung Ihrer Luftsicherheitsbeauftragten (vier Tage) sowie die Betreuung im gesamten Zulassungsverfahren an. Bei Inanspruchnahme unserer Betreuung ist keine eigenständige Schulung von Sicherheitsbeauftragten durch Ihr Unternehmen erforderlich.
Ihr Aufwand im Überblick
Für die Zulassung benötigen Sie im Rahmen unserer Unterstützung:
- Vorlage einer gültigen § 7 LuftSiG (ZÜP) für den Sicherheitsbeauftragten / ggf. Stellvertreter
- Vorlage eines gültigen Handelsregisterauszugs / Gewerbescheins
- Teilnahme der Sicherheitsbeauftragten an der Schulung bei WSB Luftsicherheit (sofern nicht die Betreuungsoption gewählt wird)
Kosten und Zeitrahmen
Die Kosten für die Zulassung werden individuell nach Unternehmensgröße und Umfang ermittelt. Der Mindestbetrag liegt bei etwa 3.000 € netto, vorausgesetzt, die Schulung der Sicherheitsbeauftragten erfolgt bei der WSB Luftsicherheit. Bei Nutzung der umfassenden Betreuung entfällt die eigenständige Schulung, was eine Kosteneinsparung von mindestens 1.500 € netto bedeuten kann.
Die Erstellung der notwendigen Unterlagen erfolgt in der Regel innerhalb von zwei Arbeitstagen. Nach Abschluss der Schulung ist eine Zulassung innerhalb von 21 Tagen realisierbar – die schnellste von uns betreute Zulassung wurde bereits nach 12 Tagen (ab Auftragserteilung) durchgeführt.
Ihre Vorteile als behördlich zugelassener Transporteur
Mit der LBA-Zulassung erlangen Sie einen klaren Wettbewerbsvorteil:
- Sie können sichere Luftfracht Ihrer Bestands- und Neukunden transportieren
- Die Abwicklung verläuft schneller und kostengünstiger als bei unsicherer Luftfracht
- Sie gewinnen Aufträge von Unternehmen, die ausschließlich mit gesicherter Luftfracht arbeiten
- Sie erhöhen Ihre Akzeptanz im Markt und sichern sich langfristige Unabhängigkeit
Für eine verbindliche Prüfung Ihrer individuellen Voraussetzungen oder zur Beauftragung unserer Dienstleistung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.